Südliches Anhalt ist eine Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
13.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 06369 (Glauzig, Görzig, Großbadegast, Libehna, Prosigk, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Trebbichau, Weißandt-Gölzau, Zehbitz),06386 (Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Meilendorf, Quellendorf, Scheuder, Storkau),06388 (Edderitz, Gröbzig, Maasdorf, Piethen, Wieskau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03496, 034975, 034976, 034977, 034978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt, Markt 1, 06369 Südliches Anhalt
2. Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Wilhelmstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt)
3. Bürgeramt Südliches Anhalt, Goethestraße 10, 06369 Südliches Anhalt
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.