Südliches Anhalt ist eine Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
13.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 06369 (Glauzig, Görzig, Großbadegast, Libehna, Prosigk, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Trebbichau, Weißandt-Gölzau, Zehbitz),06386 (Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Meilendorf, Quellendorf, Scheuder, Storkau),06388 (Edderitz, Gröbzig, Maasdorf, Piethen, Wieskau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03496, 034975, 034976, 034977, 034978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt, Markt 1, 06369 Südliches Anhalt
2. Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Wilhelmstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt)
3. Bürgeramt Südliches Anhalt, Goethestraße 10, 06369 Südliches Anhalt
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.